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Informationen zum Schulbetrieb nach den Pfingstferien

Weiterhin gilt:

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden.